Offizieller Fanclub vom Ballspielverein Borussia 1909
Seit 26.10.10 dürfen wir uns "offizieller Fanclub" vom BVB nennen. Nach Einreichung aller notwendigen
Unterlagen erhielten wir an diesem Tage die Bestätigung durch die erste Fanclubbeauftragte Petra Stüker.
In regelmäßigen Abständen verlangt die Fanabteilung Berichte und Nachweise für die Aktivität des Fanclubs. Grund für dieses sind die zahlreichen schwarzen Schafe, welche nur aus einem Grund offiziell werden möchten: Karten für die Spiele.
Dieses wird, wie wir letztlich auch gut und positiv finden, durch die Fanabteilung kontrolliert. Denn nicht überall wo "Fanclub" draufsteht, ist auch ein ECHTER Fanclub "drin".
Hier der Link zur offiziellen Eintragung auf der BVB-Website:
http://xn--tim-hing-r4a.de/Fans/Fanclubs/(fanclubselect)/86752#fanclub-form
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Fanclubsatzung der Eichsfeld - Borussen
§1 Name und Sitz
1.
Der Fanclub wurde am 01.05.2006 unter dem Namen „EICHSFELD BORUSSEN“in Duderstadt gegründet.
2.
Der Sitz des Fanclubs ist Duderstadt.
§2 Ziel und Zweck
1.
Freundschaftliche Pflege der Kontakte untereinander, zu anderen Fanclubs und dem Verein BV Borussia Dortmund 09 e.V. –im nachfolgenden kurz „BVB“genannt-, sowie die Repräsentation der Vereinstreue.
2.
Gemeinsame Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen des „BVB“ .
3.
Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (z.B. Fernseh-, Spielabende,Fanclubfahrten. etc.).
4.
Herstellen von Kontakten zur Fanclub-Betreuung des „BVB“ und anderen Fanclubs in Verbindung mit der Teilnahme an Fanclub-Treffen.
§3 Allgemeines
1.
Eintrittskarten für Spiele des „BVB“ werden direkt von den Mitgliedern organisiert und finanziert.
2.
Der Erwerb von Fanartikeln (Trikots, Schals, etc.) oder Fanclub-Artikeln(Kfz-Aufkleber, T-Shirts, etc.) kann unter zentraler Leitung des Fanclubs erfolgen. Die Finanzierung muss jedoch vorab beschlossen werden.
§4 Mitgliedschaft
1.
DieMitgliedschaft im Fanclub „Eichsfeld Borussen“ kann grundsätzlichvon jeder Person zu jeder Zeit schriftlich gegenüber dem Vorstandbeantragt werden.
2.
Die Annahme eines Bewerbers in den Fanclub erfolgt durch einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.
3.
Bei minderjährigen Bewerbern in den Fanclub bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
4.
Nach erfolgter Aufnahme eines Neumitgliedes unterliegt dieser einer 2-monatigen Probezeit, die nach komplikationsfreien Ablauf automatisch in eine feste Mitgliedschaft übergeht.
5.
Jedes Mitglied gibt mit seiner Aufnahme in den Fanclub (gleich ob Probezeit oder Festmitglied) das Einverständnis zur Weitergabe seines Namens und seiner Anschrift an den „BVB“.
6.
Es wird zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft unterschieden. Neu eintretende Mitglieder gelten als aktive Mitglieder, haben aber die Möglichkeit auf Antrag eine passive Mitgliedschaft zu erlangen.Zweck dieser passiven Mitgliedschaft soll die Möglichkeit sein, auch Mitglieder in den Fanclub zu integrieren, denen es aus zeitlichen Gründen oder örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, die Vorteile des Fanclubs vollwertig zu nutzen. Auf das Stimmrecht hat die Differenzierung keine Auswirkungen. Weiterhin entstehen dem passiven Mitglied keine Nachteile gegenüber aktiven Mitgliedern.
7.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluss oder Tod sofort oder durch Austritt des Mitglieds zum Ende des laufenden Jahres.
8.
Der Austritt ist durch das Mitglied formlos in schriftlicher Form gegenüber dem Vorstand zu erklären und bedarf keiner Angaben von Gründen.
9.
Anträge auf den Ausschluss eines Mitglieds sind schriftlich an jedes Vorstandsmitglied zu richten und inhaltlich ausgiebig zu begründen.Ein Mitglied kann durch einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden.
10.
Gründe für den Ausschluss bestehen insbesondere bei:
Krawallhaftem Verhalten vor, während oder nach Veranstaltungen des Fanclubs
Besitz von Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen während einer Fanclub-Veranstaltung
Besitz oder Konsum illegaler Rauschmittel/Drogen
Rückstand von mehr als einem Jahresbeitrag
11.
Die Mitgliedschaft im Fanclub „Eichsfeld Borussen“ verpflichtet zu keiner Teilnahme an Spielbesuchen oder Veranstaltungen.
§5 Beiträge
1.
Alle volljährigen Mitglieder sind beitragspflichtig. Jugendliche bis zum vollendeten 13. Lebensjahr werden vom Beitrag befreit. Schülerzahlen ab Beginn des 14. Lebensjahres bis Vollendung des 18.Lebensjahres 10,00 €. Auszubildende, Studenten, Arbeitssuchende und Hartz 4-Empfänger zahlen die Hälfte des aktuellen Beitragsatzes.
2.
Die Beiträge sind einmal jährlich fällig. Sie werden direkt an den Kassenwart in der von ihm gewünschten Form (Bargeld, Überweisung etc.) geleistet.
3.
Der Kassenwart hat zur Führung der Finanzen ein Kassenbuch zu führen,in welchem alle Zu- und Abgänge nachzuweisen sind. Jedes Mitglied hat ohne Angabe besonderer Gründe das Recht auf Einsichtnahme in das Kassenbuch. Der Kassenwart hat jeweils zum Jahresende eine Bilanz der Einnahmen und Ausgaben des Fanclubs anzufertigen und bei der ersten Sitzung eines neuen Kalenderjahres vorzulegen.
4.
Für die Änderung der Beitragshöhe ist die Zustimmung aller Gründungsmitglieder (Allstimmigkeit) oder aber eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder notwendig.
5.
Der jährliche Beitragssatz beträgt 25,00 €.
§5 a Beitragsverwendung
1.
Ausgaben zum Wohle des Fanclubs werden grundsätzlich aus der gemeinschaftlichen Kasse geleistet.
2.
Bei Ausgabebeträgen von über € 50,00 oder/und Unklarheiten zur Verwendung, wird die Verwendung der Beitragsmittel in einer folgenden Sitzung diskutiert und beschlossen.
§6 Vorstand
1.
Der Vorstand des Fanclubs besteht aus 1. Vorsitzende/r und 2.Vorsitzende/r, Kassenwart, Schriftführer, 1 Beisitzer/in, 2.Beisitzer/in. Beratende Funktionen haben 1. und 2. Beirat des Vorstandes.
Sie vertreten die Mitglieder nach außen hin und sind bestrebt, das Ansehen des Fanclubs in der Öffentlichkeit zu fördern und zuwahren.
2.
Zurzeit(Stand 01.12.2017) ist der
Vorstand wie folgt besetzt:
Erster Vorsitzender: Detlef Hillebrecht
Zweiter Vorsitzender: Michael Busse
Kassenwart: Anette Jaschewski
Schriftführer: Manuel Röttger
Beisitzer1: Sebastian Theile
Beisitzer2: Timo Schwarz
1.Beirat des Vorstandes: Manuel Motz
2.Beirat des Vorstandes: Fred Bubbat
Medien-und Homepagebeauftragter: Manuel Röttger
3.
Der Vorstand wir jeweils zur ersten Sitzung eines neuen Jahres durch 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder für die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt.
4.
Die Positionen des Vorstandes sind dauerhaft zu besetzen, sollte ein Vorstandsmitglied sein Amt nicht mehr ausführen können, tritt bis zur nächsten regelmäßigen Sitzung, in der ein neuer Vorstand gewählt wird, der erste oder zweite Beisitzer in dieses Amt ein.
§7 Stimmrecht
1.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder laut § 4 ohne Berücksichtigung der Dauer der Zugehörigkeit oder die Funktion innerhalb des Fanclubs.
2.
Beschlüsse werden wirksam, wenn 2/3 aller anwesenden Mitglieder ihre Zustimmung erteilt. Für die Aufnahme, den Ausschluss und die Tätigkeits-Zuweisung (Funktion) eines Mitgliedes, als auch die Beitragssatz-Änderung gelten die Bestimmungen dieser Satzung.
3.
Mitglieder können sich in Abwesenheit durch ein anderes Mitglied in ihrer Stimme vertreten lassen. Hierzu ist allerdings dem Vorstand vor Beginn einer Sitzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
4.
Die Satzung kann nur unter Vorlage der geänderten Klausel mit Zustimmung aller Mitglieder erfolgen.
§8 Sitzungen
1.
Sitzungen finden jeden ersten Donnerstag eines neuen Monats in der Vereinsgaststätte in Duderstadt statt. Festgelegte Sitzungstermine sind jedem Mitglied mindestens sieben Werktage im Voraus mitzuteilen.Das Erscheinen eines Mitglieds ist freiwillig, es wird jedoch um Zu-bzw. Absage gebeten.
2.
Der Schriftführer hat bis spätestens 5 Werktage nach der Sitzung ein Protokoll über Anwesenheit der teilnehmenden Mitglieder und die Tagesordnungspunkte anzufertigen und jedem Mitglied zukommen zulassen.
3.
Sitzungen sollen ohne Zwang in angenehmer Atmosphäre durchgeführt werden und den Kontakt zueinander stärken.
§9 Gründungsmitglieder am 09.09.2009
1. Timo Schwarz 1. Vorsitzender
2. Björn Bubbat 2. Vorsitzender
3. Tamer Tokaci Kassenwart
4. Ralf Levermann Schriftführer
5. Fred Bubbat Beisitzer 1
6. Christoph Paichrowski Beisitzer 2
8. Fatima Prochatzka Mitglied
9. Dagmar Paichrowski Mitglied
10. Anette Jaschewski Mitglied
11. Nadine Scholz Mitglied
12. Michael Krüger Mitglied
13. Jan Paichrowski Mitglied
§10 Sonstiges
1.
Der Schlachtruf des Fanclubs lautet: „Einmal Borusse, immer Borusse“.
2.
Diese Satzung ist vom Vorstand bestätigt und zur Sitzung am 17.09.2015 einstimmig beschlossen und genehmigt worden.
3.
Kontakte:
Detlef Hillebrecht: Gartenstraße 8, 37115 Duderstadt
Email: Detlef.Hillebrecht@web.de